Voraussetzungen für die Nutzung des Europass Mobilitätsnachweises:

  • Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen einer Initiative zu Lern- und Ausbildungszwecken statt. Der Aufenthalt führt in eines der an der Initiative teilnehmenden europäischen Länder (EU-Länder, EFTA/EWR-Länder, Beitrittsländer, Türkei).
  • Dem Aufenthalt liegt eine Partnerschaft bzw. eine schriftliche Vereinbarung zwischen der in Österreich zuständigen Einrichtung (Entsendeorganisation) und der Gastorganisation im Ausland zugrunde.
  • Die schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnereinrichtungen gibt Auskunft über Inhalte, Ziele und Dauer des europäischen Auslandsaufenthalts sowie über die Sprache, in welcher der Mobilitätsnachweis ausgefüllt wird.
  • Es sind in beiden Partnerorganisationen Mentorinnen oder Mentoren (Bezugspersonen) genannt.