Europass Mobilitätsnachweis für Inlandsmobilitäten

Seit 1. April 2015 kann der Europass Mobilitätsnachweis auch für Inlandsmobilitäten beantragt werden. Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmer/innen ihren Lern-, Arbeits-, oder Praktikumsaufenthalt in einem anderen österreichischen Bundesland absolvieren.

Europass Mobilitätsnachweise für Inlandsmobilitäten können analog zum europäischen Dokument in der Europass Datenbank unter "Verfahren D. Inlandsmobilitäten" beantragt werden.