Wer ist für die Erstellung der Europass Zeugniserläuterungen zuständig?Die Europass Zeugniserläuterungen werden ausschließlich von den für die jeweilige Berufsausbildung zuständigen Abteilungen der entsprechenden Bundesministerien erstellt. Die österreichische Nationale Referenzstelle für Qualifikationen (NRP) wartet die Datenbank der Europass Zeugniserläuterungen und ist erste Anlaufstelle für Fragen zu den Europass Zeugniserläuterungen.
Für welche Schulformen gibt es Europass Zeugniserläuterungen?Die Europass Zeugniserläuterungen werden für den Bereich der berufsbildenden Schulen erstellt. Absolventinnen und Absolventen von Berufsschulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (inkl. Sonderformen) sowie von Schulen für die Ausbildung in Gesundheitsberufen erhalten mit dem Abschlusszeugnis ihre Europass Zeugniserläuterung. Absolventinnen und Absolventen allgemein bildender höherer Schulen erhalten derzeit noch keine Europass Zeugniserläuterung. Für den Bereich postsekundärer Ausbildungen (Universitäten, Fachhochschulen und Akademien) steht der Europass Diplomzusatz zur Verfügung, welcher einen Überblick über erworbene Kenntnisse während des Studiums gibt und einem Hochschulabschlusszeugnis beigefügt wird.
Wieviele Europass Zeugniserläuterungen gibt es?Derzeit sind an die 1500 Europass Zeugniserläuterungen, davon ein großer Teil auf Englisch, auf dieser Webseite verfügbar. Für Schulversuche, die noch nicht in das Regelschulwesen integriert sind, werden keine Europass Zeugniserläuterungen erstellt.
Ersetzt die Europass Zeugniserläuterung das Abschlusszeugnis?Die Europass Zeugniserläuterung ist kein Ersatz für das Abschlusszeugnis. Sie wird gemeinsam mit dem beruflichen Abschlusszeugnis ausgehändigt und erleichtert mit ihrer Beschreibung der in der beruflichen Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen eine solide Einschätzung des gesamten berufsbildenden Schulabschlusses.
Ist die Europass Zeugniserläuterung eine formale Anerkennung in einem anderen Land?Die Europass Zeugniserläuterung garantiert keine formale Anerkennung der beruflichen Ausbildung in einem anderen Land.
Haben Sie noch weitere Fragen?Erstanfragen richten Sie bitte an die Nationale Referenzstelle für Qualifikationen.
info@zeugnisinfo.at, Tel: +43 / 1 / 534 08 DW 56 oder DW 67
Als Vertreterin oder Vertreter einer Schule wenden Sie sich für die Erstellung einer neuen Zeugniserläuterung bitte an Mag. Ursula Fritz, Abteilung II/7a des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
ursula.fritz@bmukk.gv.at, Tel: +43 / 1 / 53120 - 4491
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